Förderung in 2025
Für den Wechsel auf eine regenerative Heizungsart wie eine Wärmepumpe erhalten Eigentümer derzeit attraktive Zuschüsse vom Staat. Die Grundförderung umfasst dabei 30 Prozent. Durch zusätzliche Voraussetzungen lässt sich diese Grundförderung auf bis zu 70 Prozent aufstocken. Eine Übersicht erhalten Sie in unseren Informationen zum BEG.
Wichtig für Hybridheizung: Sogenannte EE-Hybridheizungen (Erneuerbare-Energien-Hybridheizungen), die zwei regenerative Energieträger koppeln, werden vollständig gefördert. Bei der Kopplung von einem fossilen und einem regenerativen Heizungssystem ist lediglich der regenerative Teil der Heizung förderfähig. Bei einer Gas-Wärmepumpe-Hybridheizung beispielsweise bedeutet das, dass lediglich die Wärmepumpe die Förderung erhält. Voraussetzung für den Erhalt der Heizungsförderung ist außerdem, dass 65 Prozent des Wärmebedarfs durch den regenerativen Teil der Heizung gedeckt wird.
Handelt es sich um ein kombiniertes Gerät, bei dem die Anschaffungskosten für die regenerative und fossile Heizung nicht trennbar sind, gilt die Förderung lediglich für 65 Prozent der Anlage.