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Das BEG Förderprogramm ersetzt die bisherigen Programme wie das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (BAFA), das CO₂- Gebäudesanierungsprogramm, das Anreizprogramm Energieeffizienz und das Heizungsoptimierungsprogramm (KfW). Die einzelnen Maßnahmen von BAFA und KfW sind im BEG Förderprogramm enthalten.
Alle Bestimmungen und eine Übersicht der förderfähigen Heizlösungen haben wir für Sie übersichtlich zusammengestellt:
BEG Wegweiser
Ab dem 01. Juli 2021 kann auch der EE-Bonus in Anspruch genommen werden.
Für noch nicht eingereichte Förderanträge ist das BEG Förderprogramm ebenfalls ab dem 01. Januar 2021 gültig.
Welche Kosten förderfähig sind, können Sie hier nachlesen: Merkblatt zu den förderfähigen Kosten
Bei effizienten Wohngebäuden, die das energetische Niveau eines Effizienzhauses erreichen, sind alle gebäudebezogenen Investitionskosten (ohne Transaktions- und Grundstückskosten) förderfähig.
Des Weiteren ist wählbar, ob man einen Kredit oder Zuschuss beantragen möchte.
Es müssen entweder mindestens 55% erneuerbare Energien (bei der EE-Klasse) eingesetzt werden oder es muss das Nachhaltigkeitszertifikat (bei NH-Klasse) gelten, um Förderungen in Anspruch nehmen zu können. Eine Kombination dieser beiden ist allerdings nicht möglich. Zudem muss ein Energieberater miteingebunden werden.
Durch den Einsatz von Heizöl ist das Erreichen eines Effizienzhaus-Standards nicht möglich, hierfür können also keine Förderungen in Anspruch genommen werden, die sonst möglich sind.
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